Die Aufgaben, die Eltern und Paten mit der Taufe übernehmen, werden bei der Taufe in der Frage an die Eltern und Paten angesprochen:
Liebe Eltern und Paten!
Sie wollen, dass Ihre Kinder getauft werden. Damit übernehmen Sie die Aufgabe, Ihre Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und ihnen durch Wort und Beispiel zu helfen, Gott und die Menschen zu lieben.
Sind Sie dazu bereit, dann antworten Sie mit »Ja«
Paten
Pate zu werden ist eine schöne und zugleich sehr verantwortungsvolle Aufgabe. In der Regel liegt es in der Entscheidung der Eltern des Täuflings, wen sie hierfür bestimmen bzw. fragen möchten. Es kann auch mehrere Paten für ein Kind geben. Die Patenschaft selbst ist allerdings eine Aufgabe, die dann von der Kirche bei der Taufe eines Kindes an den Paten bzw. die Patin übertragen wird (kirchliches Amt). In unseren Kirchenbüchern werden die Paten eines Kindes entsprechend eingetragen. Pate/Patin kann daher nur werden, wer zu einer christlichen Kirche gehört.
Voraussetzungen für die Patenschaft:
- Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Falls Sie Pate oder Patin bei einer Taufe in Immenhausen oder Mariendorf werden möchten, aber nicht zu unseren Gemeinden gehören, brauchen wir einen sogenannten »Patenschein«, das ist eine Bestätigung, dass Sie Mitglied der Kirchengemeinde in Ihrem Wohnort sind. Man kann den Patenschein bei dem zuständigen Pfarramt (d. h. in der eigenen Gemeinde) erhalten.
- Bereitschaft, für den Täufling in allen Lebenslagen da zu sein und ihn auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten.
- Begleitung des Täuflings auch in religiösen Fragen: Dieses Amt ist verbunden mit dem Versprechen der Patin bzw. des Paten, dabei mitzuhelfen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Voraussetzung ist sicherlich, dass die Patin bzw. der Pate sich selber Rechenschaft gibt über den eigenen Glauben und versucht, dem Kind auch hierin ein ehrlicher und verantwortlicher Gesprächspartner zu werden.
Aufgaben für die Paten im Taufgottesdienst:
- Der Pate/die Patin hält das Kind »über die Taufe« und nennt dabei (nach alter Tradition) den Namen des Kindes.
- Wenn das Kind getauft ist, entzündet ein Pate/eine Patin die Taufkerze an der Osterkerze neben dem Altar und verliest anschließend den Taufspruch.
Taufkerze
In unseren Gemeinden bringen die Paten zum Taufgottesdienst als Patengeschenk für ihr Kind die Taufkerze mit, die sie selbst mit Kerzenverzierwachs gestaltet haben. Man besorgt sich also eine ganz normale Gebrauchskerze. Sie sollte schön breit sein, damit sie gut steht und lange brennen kann. Diese Kerze wird von den Paten in der Vorbereitung zur Taufe verziert. Das hierfür benötigte Kerzenverzierwachs kann in jedem gut sortierten Bastlerladen erworben werden. Auf der Taufkerze soll der Name des Täuflings und das Taufdatum stehen.
Die Taufkerze bleibt in der Kirche bis zum Tauferinnerungsgottesdienst.
Taufspruch
Der Taufspruch wird in unseren Gemeinden von den Eltern zusammen mit den Paten ausgesucht und bei der Taufe von einem Paten/einer Patin verlesen. In Frage kommen biblische Sprüche, die geeignet sind, das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten, sei es als ein Motto, ein Wunsch, eine Zusage oder was auch immer. Als Auswahlhilfe können Sie auch unsere Liste häufig gewählter Bibelsprüche verwenden.
Besonderheiten
Nach alter Tradition gehen Taufeltern und Taufpaten im Anschluss an die Taufe um den Altar herum zu ihren Plätzen zurück.
Fotografieren und Filmen
Die Taufe ist eine gottesdienstliche Handlung, zu der Menschen mit den unterschiedlichsten Anliegen kommen. Für Viele ist die Andacht und das Gebet ein ganz wichtiges Motiv. Um deswegen Störungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist das Fotografieren während des Gottesdienstes grundsätzlich nicht gestattet. Videoaufnahmen können nach Absprache mit dem Pfarrer von der Orgelempore aus gemacht werden. Um Erinnerungsfotos machen zu können, besteht im Anschluss an den Gottesdienst die Möglichkeit, zusammen mit dem Pfarrer Bilder am Taufstein oder am Altar zu machen. Um langfristige Schäden an unseren wertvollen Wandmalereien zu vermeiden, sind Blitzlichtaufnahmen allerdings grundsätzlich nicht gestattet – durch das helle Licht zersetzen sich sonst allmählich die Farbpigmente.
Wir bitten, diese Vereinbarung auch Ihren Taufgästen mitzuteilen!
Tauferinnerungsgottesdienst
Die Taufkerzen der Täuflinge bleiben bis zum Tauferinnerungsgottesdienst (üblicherweise im Februar des folgenden Jahres) in der Kirche. Die Eltern werden zum Erinnerungsgottesdienst schriftlich eingeladen.
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.